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   VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06   

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https://dejure.org/2009,33226
VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06 (https://dejure.org/2009,33226)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.05.2009 - 10 A 252.06 (https://dejure.org/2009,33226)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 10 A 252.06 (https://dejure.org/2009,33226)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.01.2007 - 1 C 1.06

    D (A), Revisionsverfahren, Erledigung der Hauptsache,

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
    Entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO spricht das Gericht für den Fall, dass sich der angegriffene Verwaltungsakt erledigt hat, auf Antrag durch Urteil aus, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. dazu Urteil vom 23. Januar 2007 - 1 C 1.06 - mit weiteren Nachweisen; zitiert nach Juris).

    Die gerichtliche Feststellung, dass die Nichterteilung des ursprünglich verlangten Verwaltungsakts rechtswidrig gewesen ist, kann nach Erledigung nur dann erreicht werden, wenn der Kläger gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ein berechtigtes Interesse an einer solchen Feststellung hat (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Januar 2007 - a. a. O.).

  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung: Anrechnung des den Eltern zugeflossenen

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Leipzig, 15.02.2008 - 7 O 7667/03
    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 33.07

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilungsregel; Bestandsanlage;

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
    Soweit die DEHSt im Bescheid vom 16. Dezember 2004 und im Widerspruchsbescheid vom 27. April 2006 eine von der Klägerin gerügte Kürzung der zugeteilten Menge an Emissionsberechtigungen gemäß § 4 Abs. 4 ZuG 2007 vorgenommen hat, scheidet ein Schuldvorwurf schon deshalb aus, weil die im vorliegenden Fall vertretene Rechtsauffassung der Behörde, in dem die Klägerin nicht von der Möglichkeit des § 7 Abs. 12 ZuG 2007 Gebrauch gemacht hat - sog. Nicht-Optierer - durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 30. November 2006 - OVG 12 B 13.06 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 - 7 C 33.07 - bestätigt worden ist.
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann dann gesprochen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadens- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 4 C 21/80 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. November 1998 - A 2 S 393/96 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 12 B 13.06

    Emissionshandel

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
    Soweit die DEHSt im Bescheid vom 16. Dezember 2004 und im Widerspruchsbescheid vom 27. April 2006 eine von der Klägerin gerügte Kürzung der zugeteilten Menge an Emissionsberechtigungen gemäß § 4 Abs. 4 ZuG 2007 vorgenommen hat, scheidet ein Schuldvorwurf schon deshalb aus, weil die im vorliegenden Fall vertretene Rechtsauffassung der Behörde, in dem die Klägerin nicht von der Möglichkeit des § 7 Abs. 12 ZuG 2007 Gebrauch gemacht hat - sog. Nicht-Optierer - durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 30. November 2006 - OVG 12 B 13.06 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 - 7 C 33.07 - bestätigt worden ist.
  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
    Ein berechtigtes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits erledigter Verwaltungsakte besteht dann, wenn entweder eine Wiederholungsgefahr besteht, der Verwaltungsakt diskriminierende Wirkung hatte oder mit ihm ein tief greifender Grundrechtseingriff verbunden war bzw. wenn in Fällen der Erledigung des Verwaltungsaktes nach Klageerhebung der Kläger einen Amtshaftungsprozess anstrebt (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 1983 - 3 C 56.80 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.1998 - A 2 S 393/96
    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann dann gesprochen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadens- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 4 C 21/80 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. November 1998 - A 2 S 393/96 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10

    Übertragung von Zuteilungsansprüchen

    Er hat es dabei auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (7 C 23/09) zum Übergang von der 1. in die 2. Zuteilungsperiode (siehe dazu u. a. auch VG Berlin, Urteil vom 06.05.2009 - VG 10 A 252.06 -) nicht für notwendig erachtet, eine Regelung bezüglich zum Periodenende noch nicht erfüllter Zuteilungsansprüche zu treffen.
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